Die Gebietsverbände politischer Parteien sind in Deutschland standardmäßig als nicht eingetragene Vereine organisiert.
Auf Grund des Parteiengesetzes sind neben dem zivilrechtlichen Vereinsrecht noch besondere öffentlich-rechtliche Regelungen zu beachten.
Dazu kommt die Besonderheit der parteieigenen Schiedsgerichte.
Profitieren Sie von unserer Erfahrung in der Zusammenarbeit mit politischen Vereinen.
Wir beraten Sie zu allen Rechtsfragen und unterstützen Sie in Verfahren vor dem Schiedsgericht.