Die Gebietsverbände politischer Parteien sind in Deutschland standardmäßig als nicht eingetragene Vereine organisiert.

Auf Grund des Parteiengesetzes sind neben dem zivilrechtlichen Vereinsrecht noch besondere öffentlich-rechtliche Regelungen zu beachten.

Dazu kommt die Besonderheit der parteieigenen Schiedsgerichte.

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Wir beraten Sie zu allen Rechtsfragen und unterstützen Sie in Verfahren vor dem Schiedsgericht.